Krähen vertreiben ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt – verletzen, fangen oder töten dagegen nicht, und Nester sind in der Brutzeit tabu. Alle heimischen Krähenarten sind als europäische Vogelarten geschützt. Für die Rabenkrähe gilt in vielen Bundesländern zusätzlich das Jagdrecht, die Saatkrähe darf grundsätzlich nicht bejagt werden. Dieser Ratgeber zeigt, was Sie als Privatperson beim Krähen vertreiben rechtlich beachten müssen. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Was bedeutet Krähen vertreiben rechtlich?
Rechtlich wird zwischen Vergrämen und Bekämpfen unterschieden. Vergrämen heißt, die Vögel zum freiwilligen Ausweichen zu bewegen, etwa mit Vogelscheuchen, Netzen oder Warnrufen. Bekämpfen umfasst Fangen, Verletzen und Töten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, wild lebende Vögel der besonders geschützten Arten zu fangen, zu verletzen oder zu töten, ihre Nester zu beschädigen oder sie während der Fortpflanzungszeit erheblich zu stören.
Warum die Rechtslage beim Krähen vertreiben wichtig ist
Wer die Regeln nicht kennt, riskiert Bußgelder. Häufige Fehler sind das Entfernen von Nestern im Frühjahr, aufgestellte Fallen oder Gift und laute Schreckschussgeräte ohne Rücksicht auf Lärmschutz. Gleichzeitig gibt es viel Spielraum: Fast alle wirksamen Methoden der Vergrämung sind erlaubt, solange sie die Vögel nicht schädigen.
Hinzu kommt, dass die Regeln je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Jagdzeiten, die Liste der jagdbaren Arten und die Vorgaben zum Lärmschutz legen die Länder und teils die Gemeinden fest. Was in einem Bundesland erlaubt ist, kann im Nachbarland anders geregelt sein – informieren Sie sich deshalb immer über die Regeln an Ihrem Wohnort.
Krähen vertreiben rechtssicher: So gehen Sie vor
Diese vier Regeln geben Orientierung.
Vergrämen ist erlaubt
Vogelscheuchen, Greifvogel-Silhouetten, Drachen, Netze, Abdeckungen und das Entfernen von Futterquellen sind erlaubt. Sie schaden den Vögeln nicht, sondern bewegen sie zum Ausweichen. Achten Sie bei Netzen darauf, dass sich keine Tiere darin verfangen können.
Nester und Brutzeit respektieren
Während der Brutzeit, die bei Krähen etwa von März bis Juni reicht, dürfen besetzte Nester weder entfernt noch beschädigt werden. Auch Bäume und Hecken mit Nestern dürfen in dieser Zeit nicht gefällt oder stark beschnitten werden. Leere Nester dürfen in der Regel außerhalb der Brutzeit entfernt werden.
Jagd ist Sache der Jäger
Die Rabenkrähe unterliegt in vielen Bundesländern dem Jagdrecht und darf nur während der Jagdzeit von Jagdausübungsberechtigten bejagt werden. Die Saatkrähe ist nicht jagdbar. Für die Vergrämung von Saatkrähen-Kolonien braucht es eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde.
Lärmschutz beachten
Schreckschussgeräte und Lautsprecher unterliegen dem Lärmschutz. Je nach Bundesland und Gemeinde gelten Mindestabstände zu Wohnhäusern, Ruhezeiten oder eine Genehmigungspflicht. Fragen Sie vor dem Einsatz bei Ihrer Gemeinde nach.
Tipps und häufige Fehler bei der Rechtslage zu Krähen
Der häufigste Fehler ist, Nester im Frühjahr zu entfernen, weil die Vögel stören – genau dann ist es verboten. Ebenso verbreitet sind Fallen, Leimbretter oder Gift, die nicht nur verboten, sondern auch für andere Tiere gefährlich sind. Das Aufhängen toter Krähen setzt einen legalen Abschuss durch Jäger voraus und ist für Privatleute keine Option.
Im Zweifel ist die untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises der richtige Ansprechpartner, für jagdliche Fragen die untere Jagdbehörde.
Fazit und weiterführende Informationen
Krähen vertreiben ist erlaubt, Krähen schädigen nicht. Setzen Sie auf Vergrämung, lassen Sie Nester in der Brutzeit in Ruhe, überlassen Sie die Jagd den Jägern und klären Sie den Lärmschutz, bevor Sie akustische Geräte einsetzen. Bei Saatkrähen-Kolonien und im Zweifel hilft die untere Naturschutzbehörde weiter.

