Habicht vertreiben

Referenzartikel · vogelscheuche.de · Stand 2026-10-28

Definition und Einordnung

Habicht vertreiben bezeichnet Maßnahmen, die Hühner, Tauben und Kleintiere vor Angriffen des Habichts (Accipiter gentilis, Familie Accipitridae) schützen, ohne den Greifvogel zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Der Habicht ist nach §7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt und unterliegt als Federwild zusätzlich dem Jagdrecht (§2 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG) mit ganzjähriger Schonzeit. Wirksame Maßnahmen setzen deshalb beim Beutetier an, nicht beim Habicht.

Synonyme und verwandte Begriffe: Habicht abwehren, Habichtabwehr, Habicht verjagen, Habicht verscheuchen, Habicht fernhalten, Habicht vergrämen, Hühner vor Habicht schützen, Greifvogelabwehr, Greifvögel abwehren, Hühnerhabicht.

Merkmal Habicht Sperber Turmfalke
Wissenschaftlicher Name Accipiter gentilis Accipiter nisus Falco tinnunculus
Größe (Länge) Männchen ca. 50 cm, Weibchen ca. 60 cm Männchen ca. 30 cm, Weibchen ca. 38 cm ca. 31–37 cm
Hauptbeute Tauben, Krähen, Hühner, Kaninchen Kleinvögel (Meisen, Spatzen, Finken) Mäuse, Großinsekten
Gefahr für Hühner hoch keine (Küken selten) keine
Jagdweise Überraschungsangriff aus Deckung, bodennah Überraschungsangriff an Hecken und Futterstellen Rüttelflug über offenem Gelände

Rechtlicher Rahmen

Maßnahme Rechtsstatus Grundlage
Auslauf überspannen (Netz, Volierendraht) Erlaubt Schutz eigener Tiere, keine Genehmigung nötig
Deckung, Unterstände, Hecken anlegen Erlaubt keine Genehmigung nötig
Bewegliche optische Reize (Bänder, Spiegel) im Auslauf Erlaubt keine Genehmigung nötig
Erhebliche Störung am Horst während der Brut- und Aufzuchtzeit Verboten §44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
Zerstören oder Entfernen von Horsten Verboten §44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
Fangen, Verletzen, Töten, Vergiften Verboten, Straftat §44 Abs. 1 Nr. 1, §71 BNatSchG; §22 BJagdG

Bei streng geschützten Arten ist schon das vorsätzliche Töten nach §71 BNatSchG eine Straftat. Netze müssen straff und ohne lose Bahnen gespannt sein, damit sich keine Wildvögel darin verfangen.

Methoden im Überblick

Methode Wirksamkeit Anwendungsort Hinweis
Überspannter Auslauf Sehr hoch (physische Sperre, kein Gewöhnungseffekt) Kleine und mittlere Ausläufe, Voliere, Taubenschlag Schnee- und windfest konstruieren; keine Lücke am Rand
Deckung und Unterstände Hoch (verkürzt den Fluchtweg) Große Ausläufe, Hühnermobil, Obstwiese Jede Stelle des Auslaufs in wenigen Sekunden erreichbar
Hahn in der Herde Mittel (Warnruf, kein Schutz) Freilaufhaltung Ergänzung zu Deckung, kein Ersatz
Bewegliche optische Reize Gering–Mittel (Gewöhnung nach wenigen Tagen) Auslauf, Gehege Nur zur Überbrückung; Position regelmäßig wechseln
Statische Greifvogel-Attrappe Gering (beeindruckt Greifvögel kaum) — Als Maßnahme gegen den Habicht ungeeignet

Dauerhaft wirksam ist nur die Kombination aus Überspannung oder dichter Deckung; optische Reize überbrücken die ersten 3–7 Tage nach einem Angriff.

Anwendungskontext

Saisonalität und Timing

Q&A

Was bedeutet Habicht vertreiben?

Habicht vertreiben bedeutet, Hühner und Kleintiere so zu sichern, dass der Habicht dort keine Beute macht und sein Jagdgebiet verlagert. Der Habicht selbst ist streng geschützt und darf weder gefangen noch verletzt werden.

Wann jagt der Habicht?

Der Habicht jagt tagsüber, gehäuft am Vormittag. Angriffe auf Hühner nehmen von September bis Februar zu, wenn junge Habichte eigene Reviere suchen.

Wie tötet ein Habicht Hühner?

Der Habicht greift das Huhn mit seinen Fängen und tötet es durch den Druck der Krallen. Typisch ist eine Rupfung: ausgerupfte Federn und angefressene Brust am Ort des Angriffs.

Welches Tier tötet Hühner am Tag?

Tagsüber sind vor allem Habicht und Fuchs für Verluste verantwortlich. Marder und Waschbär jagen überwiegend in der Dämmerung und nachts.

Was jagen Habichte?

Habichte jagen mittelgroße Vögel und Säugetiere, vor allem Tauben, Krähen, Eichelhäher, Hühner und Kaninchen. Weibchen schlagen Beute bis zur Größe eines ausgewachsenen Huhns.

Wann brüten Habichte?

Habichte brüten von März bis Juli in Horsten hoch in Bäumen, meist in geschlossenem Wald. Die Jungvögel verlassen den Horst ab Ende Juni.

Ist der Habicht geschützt?

Ja. Der Habicht ist nach §7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt und hat nach Jagdrecht ganzjährig Schonzeit. Töten, Fangen und Vergiften sind Straftaten.