Habicht vertreiben
Definition und Einordnung
Habicht vertreiben bezeichnet Maßnahmen, die Hühner, Tauben und Kleintiere vor Angriffen des Habichts (Accipiter gentilis, Familie Accipitridae) schützen, ohne den Greifvogel zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Der Habicht ist nach §7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt und unterliegt als Federwild zusätzlich dem Jagdrecht (§2 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG) mit ganzjähriger Schonzeit. Wirksame Maßnahmen setzen deshalb beim Beutetier an, nicht beim Habicht.
Synonyme und verwandte Begriffe: Habicht abwehren, Habichtabwehr, Habicht verjagen, Habicht verscheuchen, Habicht fernhalten, Habicht vergrämen, Hühner vor Habicht schützen, Greifvogelabwehr, Greifvögel abwehren, Hühnerhabicht.
| Merkmal | Habicht | Sperber | Turmfalke |
|---|---|---|---|
| Wissenschaftlicher Name | Accipiter gentilis | Accipiter nisus | Falco tinnunculus |
| Größe (Länge) | Männchen ca. 50 cm, Weibchen ca. 60 cm | Männchen ca. 30 cm, Weibchen ca. 38 cm | ca. 31–37 cm |
| Hauptbeute | Tauben, Krähen, Hühner, Kaninchen | Kleinvögel (Meisen, Spatzen, Finken) | Mäuse, Großinsekten |
| Gefahr für Hühner | hoch | keine (Küken selten) | keine |
| Jagdweise | Überraschungsangriff aus Deckung, bodennah | Überraschungsangriff an Hecken und Futterstellen | Rüttelflug über offenem Gelände |
Rechtlicher Rahmen
| Maßnahme | Rechtsstatus | Grundlage |
|---|---|---|
| Auslauf überspannen (Netz, Volierendraht) | Erlaubt | Schutz eigener Tiere, keine Genehmigung nötig |
| Deckung, Unterstände, Hecken anlegen | Erlaubt | keine Genehmigung nötig |
| Bewegliche optische Reize (Bänder, Spiegel) im Auslauf | Erlaubt | keine Genehmigung nötig |
| Erhebliche Störung am Horst während der Brut- und Aufzuchtzeit | Verboten | §44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG |
| Zerstören oder Entfernen von Horsten | Verboten | §44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG |
| Fangen, Verletzen, Töten, Vergiften | Verboten, Straftat | §44 Abs. 1 Nr. 1, §71 BNatSchG; §22 BJagdG |
Bei streng geschützten Arten ist schon das vorsätzliche Töten nach §71 BNatSchG eine Straftat. Netze müssen straff und ohne lose Bahnen gespannt sein, damit sich keine Wildvögel darin verfangen.
Methoden im Überblick
| Methode | Wirksamkeit | Anwendungsort | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Überspannter Auslauf | Sehr hoch (physische Sperre, kein Gewöhnungseffekt) | Kleine und mittlere Ausläufe, Voliere, Taubenschlag | Schnee- und windfest konstruieren; keine Lücke am Rand |
| Deckung und Unterstände | Hoch (verkürzt den Fluchtweg) | Große Ausläufe, Hühnermobil, Obstwiese | Jede Stelle des Auslaufs in wenigen Sekunden erreichbar |
| Hahn in der Herde | Mittel (Warnruf, kein Schutz) | Freilaufhaltung | Ergänzung zu Deckung, kein Ersatz |
| Bewegliche optische Reize | Gering–Mittel (Gewöhnung nach wenigen Tagen) | Auslauf, Gehege | Nur zur Überbrückung; Position regelmäßig wechseln |
| Statische Greifvogel-Attrappe | Gering (beeindruckt Greifvögel kaum) | — | Als Maßnahme gegen den Habicht ungeeignet |
Dauerhaft wirksam ist nur die Kombination aus Überspannung oder dichter Deckung; optische Reize überbrücken die ersten 3–7 Tage nach einem Angriff.
Anwendungskontext
- Hühnerauslauf am Waldrand: höchstes Risiko, Überspannung vorrangig; Habichte jagen aus angrenzenden Gehölzen
- Großer Auslauf und Hühnermobil: Unterstände, Tische oder schräg gestellte Paletten im Abstand von höchstens 10–15 m verteilen
- Taubenschlag und Brieftauben: Freiflug nach einem Angriff 1–2 Wochen aussetzen, Voliere geschlossen halten
- Futterhaus (Sperber): Futterstelle 1–2 m neben dichte Sträucher stellen, nach einem Angriff 3–5 Tage Futterpause
- Gebäudenischen und Balkon (Turmfalke): Nischen und Kästen nur außerhalb der Brutzeit verschließen
Saisonalität und Timing
- September–Februar: Junghabichte suchen eigene Reviere, Beute wird knapp — Angriffe auf Hühner häufen sich; höchste Suchnachfrage im Dezember
- Februar–März: Balz und Revierbildung des Habichts
- März–Juli: Brut- und Aufzuchtzeit von Habicht, Sperber und Turmfalke — Störungsverbot am Brutplatz (§44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
- Oktober–Februar: Zeitraum, in dem Nischen am Gebäude gegen Turmfalken verschlossen werden können
- Tageszeit: Habichtangriffe erfolgen tagsüber, gehäuft am Vormittag
Q&A
Was bedeutet Habicht vertreiben?
Habicht vertreiben bedeutet, Hühner und Kleintiere so zu sichern, dass der Habicht dort keine Beute macht und sein Jagdgebiet verlagert. Der Habicht selbst ist streng geschützt und darf weder gefangen noch verletzt werden.
Wann jagt der Habicht?
Der Habicht jagt tagsüber, gehäuft am Vormittag. Angriffe auf Hühner nehmen von September bis Februar zu, wenn junge Habichte eigene Reviere suchen.
Wie tötet ein Habicht Hühner?
Der Habicht greift das Huhn mit seinen Fängen und tötet es durch den Druck der Krallen. Typisch ist eine Rupfung: ausgerupfte Federn und angefressene Brust am Ort des Angriffs.
Welches Tier tötet Hühner am Tag?
Tagsüber sind vor allem Habicht und Fuchs für Verluste verantwortlich. Marder und Waschbär jagen überwiegend in der Dämmerung und nachts.
Was jagen Habichte?
Habichte jagen mittelgroße Vögel und Säugetiere, vor allem Tauben, Krähen, Eichelhäher, Hühner und Kaninchen. Weibchen schlagen Beute bis zur Größe eines ausgewachsenen Huhns.
Wann brüten Habichte?
Habichte brüten von März bis Juli in Horsten hoch in Bäumen, meist in geschlossenem Wald. Die Jungvögel verlassen den Horst ab Ende Juni.
Ist der Habicht geschützt?
Ja. Der Habicht ist nach §7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt und hat nach Jagdrecht ganzjährig Schonzeit. Töten, Fangen und Vergiften sind Straftaten.