Dohlen vertreiben
Definition und Einordnung
Dohlen vertreiben bezeichnet Maßnahmen, die Dohlen (Corvus monedula, Familie Rabenvögel, Corvidae) von Brut- und Futterplätzen an Gebäuden und Grundstücken fernhalten, ohne die Vögel zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Die Dohle ist als europäische Vogelart nach §7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Wirksame Maßnahmen verschließen deshalb Brutöffnungen außerhalb der Brutzeit oder entziehen Nahrungsquellen.
Synonyme und verwandte Begriffe: Dohle vertreiben, Dohlen vergrämen, Dohlen abwehren, Dohlen fernhalten, Dohlen loswerden, Dohlenabwehr, Dohlenschutz am Schornstein, Dohlengitter, Kaminabdeckung gegen Dohlen.
| Merkmal | Dohle | Rabenkrähe | Saatkrähe |
|---|---|---|---|
| Wissenschaftlicher Name | Corvus monedula | Corvus corone | Corvus frugilegus |
| Länge | ca. 33–34 cm | ca. 45–47 cm | ca. 44–46 cm |
| Kennzeichen | grauer Nacken, helle Iris, kurzer Schnabel | ganz schwarz, kräftiger Schnabel | nackte, hellgraue Schnabelbasis |
| Brutplatz | Höhlen: Schornsteine, Kirchtürme, Mauerlöcher, Baumhöhlen | offenes Nest in Baumkronen | offene Nester in Baumkolonien |
| Ruf | hell, kurz „kja“ | rau „krah“ | tief „ga“ |
Rechtlicher Rahmen
| Maßnahme | Rechtsstatus | Grundlage |
|---|---|---|
| Futterquellen entfernen, Mülltonnen schließen | Erlaubt | keine Genehmigung nötig |
| Bewegliche optische Reize auf dem eigenen Grundstück | Erlaubt | keine Genehmigung nötig |
| Dohlengitter oder Abdeckung an einem unbesetzten Schornstein ohne Brutnachweis | Erlaubt | Verschluss außerhalb der Brutzeit |
| Dauerhaftes Verschließen eines bekannten, regelmäßig genutzten Brutplatzes | Rückfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde | §44 Abs. 1 Nr. 3, §45 Abs. 7 BNatSchG |
| Erhebliche Störung während der Brut- und Aufzuchtzeit | Verboten | §44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG |
| Entfernen oder Zerstören besetzter Nester | Verboten | §44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG |
| Fangen, Verletzen, Töten | Verboten | §44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG |
Dohlen nutzen denselben Brutplatz über viele Jahre, deshalb kann er nach §44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG auch außerhalb der Brutzeit als geschützte Fortpflanzungsstätte gelten. Ausnahmen, etwa bei Gefahr durch einen verstopften Schornstein, erteilt die zuständige Naturschutzbehörde nach §45 Abs. 7 BNatSchG.
Methoden im Überblick
| Methode | Wirksamkeit | Anwendungsort | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Dohlengitter oder Kaminabdeckung | Sehr hoch (Brutöffnung physisch verschlossen) | Schornsteinkopf | muss zur Feuerstätte passen, Montage durch Schornsteinfeger oder Dachdecker |
| Vogelschutzgitter, engmaschiger Draht | Sehr hoch (Öffnung verschlossen) | Lüftungsöffnungen, Mauernischen, Traufe | nur nach Kontrolle, dass kein Nest besetzt ist |
| Mechanischer Schutz an Kanten | Hoch (keine Sitzfläche) | Simse, Mauerkronen, Firste | verhindert Sitzen, nicht Brüten in Höhlen |
| Futterquellen entziehen | Hoch (Anlass für den Besuch entfällt) | Garten, Terrasse, Hof | Futterhäuser mit Kleinvogelgitter, Tonnen und Kompost abdecken |
| Bewegliche optische Reize (Greifvogel-Silhouette, Drachen) | Mittel (Gewöhnung nach Tagen bis Wochen) | Gärten, Hofflächen, Dächer | Standort alle 3–5 Tage wechseln |
| Starre Figuren, CDs, Flatterband | Gering (Gewöhnung nach wenigen Tagen) | Balkon, Garten | allein nicht ausreichend |
| Ersatznistkasten an anderer Stelle | Hoch als Ergänzung (Kolonie verlagert sich) | Scheune, Turm, hoher Baum | Einflugloch ca. 8 cm, Aufhängung ab 5 m Höhe |
Dauerhaft wirken nur mechanische Verschlüsse von Brutöffnungen, kombiniert mit dem Entzug von Futterquellen. Optische Reize ergänzen, ersetzen aber keinen Verschluss.
Anwendungskontext
- Schornstein und Kamin: Nistmaterial im Zug kann den Abzug blockieren, Kohlenmonoxid-Gefahr; vor dem nächsten Heizen durch den Schornsteinfeger prüfen lassen.
- Dach und Traufe: Öffnungen unter der ersten Ziegelreihe ab ca. 5 cm Breite reichen den Vögeln zum Einschlüpfen.
- Fassade und Lüftung: Lüftungsöffnungen mit Gitter verschließen, das den Luftstrom nicht behindert.
- Kirchtürme und Altbauten: Schalllöcher und Mauerlöcher sind traditionelle Brutplätze, Maßnahmen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde.
- Garten und Hof: Dohlen suchen in Gruppen nach Futter; offene Futterstellen, Tierfutter und Abfall ziehen sie an.
Saisonalität und Timing
- Februar–März: Paare besetzen Brutplätze; letzter Zeitraum für Verschlüsse vor der Brut.
- Ende März–April: Nestbau, Eiablage ab Mitte April, 4–6 Eier.
- April–Mai: Brutdauer 17–18 Tage, keine Eingriffe am Nest.
- Mai–Juni: Nestlingszeit ca. 30–35 Tage, Junge werden meist im Juni flügge.
- Juli–Februar: Brutplätze leer; Zeitraum für Gitter, Abdeckungen und das Entfernen alten Nistmaterials.
Q&A
Wann brüten Dohlen?
Dohlen brüten einmal im Jahr, meist von Mitte April bis Mai. Nach 17–18 Tagen Brutdauer schlüpfen die Jungen.
Wo haben Dohlen ihre Nester?
Dohlen brüten in Höhlen: in Schornsteinen, Kirchtürmen, Mauerlöchern, Felsnischen, alten Baumhöhlen und Nistkästen. Sie brüten meist in Kolonien und nutzen denselben Platz über viele Jahre.
Wann werden Dohlen flügge?
Junge Dohlen verlassen das Nest nach ca. 30–35 Tagen, meist im Juni. Danach werden sie noch einige Wochen von den Eltern gefüttert.
Was fressen Dohlen?
Dohlen sind Allesfresser. Sie fressen Insekten, Larven und Würmer, Sämereien, Getreide und Früchte und nutzen Abfälle sowie Futterstellen.
Sind Dohlen nützliche Vögel?
Dohlen fressen große Mengen an Insekten und Larven auf Wiesen und Weiden. Als Höhlenbrüter sind sie auf Gebäude und alte Bäume angewiesen und gehen in vielen Regionen wegen fehlender Brutplätze zurück.
Wo ist der Unterschied zwischen Dohle und Krähe?
Die Dohle ist mit ca. 33 cm deutlich kleiner als die Rabenkrähe mit ca. 46 cm. Sie hat einen grauen Nacken, eine helle Iris und einen kurzen Schnabel und brütet in Höhlen statt in offenen Baumnestern.
Welche Feinde haben Dohlen?
Natürliche Feinde sind Greifvögel wie Habicht und Wanderfalke sowie der Uhu. Nester und Jungvögel werden vor allem von Mardern geplündert.